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Altersregelungen

Allgemeine Klasse: alle Altersklassen, ausgenommen Schüler und Junioren vor jenem Kalenderjahr, in welchem der 16. Geburtstag des älteren Partners liegt.

Schüler: älterer Partner im jeweiligen Kalenderjahr 11 Jahre und jünger

Junioren:
Junioren I: älterer Partner im jeweiligen Kalenderjahr 12 oder 13 Jahre
Junioren II: älterer Partner im jeweiligen Kalenderjahr 14 oder 15 Jahre

Jugend: älterer Partner im jeweiligen Kalenderjahr 16 bis 18 Jahre

Für Schüler-, Junioren- bzw. Jugendklassen gelten folgende Bestimmungen:
Die Einstufung eines Paares in eine Altersklasse richtet sich nach dem Alter des älteren Partners. Für die erstmalige Einstufung ist der Geburtsjahrgang maßgeblich. Ein Wechsel der Altersklasse aus Altersgründen erfolgt zum Ende des Kalenderjahres. Der Wechsel von der Altersklasse Jugend in die Allgemeine Klasse aus Altersgründen muss spätestens zum 1.1. jenes Kalenderjahres erfolgen, das auf den 18. Geburtstag des älteren Partners folgt.

Seniorenklasse:
Die Senioren starten in den Altersgruppen I, II, III und IV.
Senioren I: jüngerer Partner im jeweiligen Kalenderjahr 30 Jahre oder älter
Senioren II: jüngerer Partner 40 oder älter, älterer Partner 45 oder älter im jeweiligen Kalenderjahr
Senioren III: jüngerer Partner 50 oder älter, älterer Partner 55 oder älter im jeweiligen Kalenderjahr
Senioren IV: jüngerer Partner 60 oder älter, älterer Partner 65 oder älter im jeweiligen Kalenderjahr

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