Sport Austria informiert laufend über aktuelle Regelungen.
18.11.2021: Sport Austria
Update COVID-Verordnungen
Aktuell wurden weitere COVID-Verordnungen verschärft bzw. neue und weitere Maßnahmen in den Bundesländern festgelegt.
Einreiseverordnung (ab 22.11.):
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Einreise nur noch mit 2,5G-Nachweis möglich (Antigentests und Nachweis über neutralisierende Antikörper fallen weg, Ausnahmen für Pendler:innen, berufliche Zwecke und Schulbesuch)
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Ninja-Pass gilt für schulpflichtige Personen (wenn alle Tests in einer Woche durchgeführt wurden auch am Wochenende)
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ab 6.12. sind Impfungen nur mehr für 270 Tage gültig
Einreiseverordnung: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011574&FassungVom=2021-11-23
Länderverordnungen
Auf unserer Website finden Sie unter unseren FAQ die Erläuterungen zur Bundesverordnung. Wir bitten um Verständnis, dass wir aufgrund der dynamischen Lage, in der alle Bundesländer zusätzliche eigene Verordnungen erlassen, bundeslandspezifische Interpretationen oftmals nicht sofort zentral beantworten können.
Generell betreffen die Verschärfungen in den Bundesländern die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen (z.B. Sportstätte) und in Wien gilt ab 19.11. bei Veranstaltungen ab 26 Personen 2G+ (geimpft oder genesen und zusätzlich getestet). Ein entsprechendes Piktogramm finden Sie auf unserer Website.
Überblick Bundesländer: https://www.vienna.at/corona-regeln-in-den-bundeslaendern-ein-ueberblick/7197308
Zudem haben Salzburg und Oberösterreich bereits für nächste Woche einen allgemeinen Lockdown angekündigt.
15.11.2021: Sport Austria
Bitte beachten Sie die Veröffenltichung von Sport Austria hins. der ab heute gültigen Maßnahmen:
*Bundesweiter Lockdown für Ungeimpfte*
Die mit heute 00 Uhr in Kraft getretene neue Verordnung bringt den bundesweiten Lockdown für Ungeimpfte mit sich. Für den Sport lässt sich festhalten:
• Zusammenkünfte, ungeachtet der Teilnehmer:innenzahl, auch an öffentlichen Orten, nur mehr mit 2G-Nachweis
• Ungeimpfte dürfen nur an öffentlichen Orten im Freien Sport betreiben – entweder alleine, mit Personen aus dem gemeinsamen Haushalt, einzelnen engsten Angehörigen oder einzelnen wichtigen Bezugspersonen
• bis zum Ende der Schulpflicht gilt der Ninja-Pass weiterhin als 2G-Nachweis (in Wien nur bis 12 Jahre und 3 Monate)
• eine Erstimpfung in Kombination mit einem PCR-Test gilt ebenfalls weiterhin als 2G-Nachweis
Salzburg und Oberösterreich haben bereits im Vorfeld eigene Verschärfungen erlassen. Wien hat ebenfalls Verschärfungen im Laufe der kommenden Woche angekündigt:
*Salzburg:*
Neu in Salzburg: am Ort der beruflichen Tätigkeit ist bei Kundenkontakt eine FFP2-Maske zu tragen (Trainer:innen!)
*Oberösterreich:*
Neu in Oberösterreich:
• in geschlossenen Räumen (auch Reisebussen) gilt auch bei 2G Maskenpflicht (außer Sportausübung)
• generell sind Zusammenkünfte nur bis 25 Teilnehmer:innen gestattet
• für die aktive Sportausübung gibt es keine Teilnehmer:innenbeschränkung (ausgenommen davon sind Zuschauer:innen)
• Zuschauer:innen sind nur im Rahmen von Spitzen- und Profisportveranstaltungen mit festen Sitzreihen und zugewiesenen Sitzplätzen erlaubt
• am Ort der beruflichen Tätigkeit ist bei physischem Kontakt zu anderen Personen eine FFP2-Maske zu tragen (Trainer:innen!)
*Wien:*
*Immer am aktuellsten Stand*
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15.11.2021
News: ÖTSV allgemein