Aktuelle Corona-Regelungen
liebe Vereinsverantwortliche,
der ÖTSV ist aufgrund der derzeitigen COVID-19 Situation und den damit verbundenen Einschränkungen entsprechend früherer Veröffentlichungen aufgefordert, eine klare Regelung für den Sportbetrieb des ÖTSV zu definieren.
Trainings- und Wettkampfbetrieb, gültig in ganz Österreich:
2,5G-Nachweis (geimpft, genesen oder PCR getestet-nicht älter als 72 Stunden) für folgende SportlerInnen (=Spitzensportdefinition):
- Haupt-, Leistungssport- und Nachwuchskader
- 1. Bundesliga Formationen Standard und Latein
- Paare unter den ersten 100 der WDSF Weltrangliste (alle Altersklassen)
2G-Nachweis (geimpft, genesen) für alle SportlerInnen, die nicht in die vorgenannte Gruppe fallen.
Für Funktionäre beim Turnier (TL, BS, WR, Personen, die zur Durchführung nötig sind, Betreuer, ...) gilt 2G.
Für Kinder unter 12 Jahren gilt der Ninja-Pass.
Diese Regelung gilt vorbehaltlich strengerer Regelungen (bundesweit oder regional) oder etwaiger Änderungen der gesetzlichen Verordnungen.
Vereine und Turnierveranstalter sind gefordert, die Einhaltung dieser Regelungen zu kontrollieren.
Bei Turnieren ist es nach Möglichkeit zu vermeiden, die Gruppen 2,5G und 2G zu mischen.
Bitte beachten Sie zusätzlich die gültigen Regelungen für Publikum (auch Eltern!), derzeit 2G! sowie Erfordernisse für COVID-Präventionskonzepte, COVID-Beauftragte, Behördengenehmigungen usw.
Anmerkung:
Im Sinne der gesetzl. Verordnung können als "TrainerInnen" und "BetreuerInnen (sportlich)" nur jene Personen betrachtet werden, die eine staatliche Ausbildung als TrainerIn, InstruktorIn oder ÜbungsleiterIn haben.
Die aktuelle Verordnung finden Sie hier: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011674
Informationen seitens Sport Austria: https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zum-coronavirus/
News: ÖTSV allgemein