Zulassungsbedingungen zu ÖTSV-Neuausbildungen geändert
Das erweiterte Präsidium des ÖTSV hat folgende zusätzliche Bedingung für die Zulassung zu allen ÖTSV-Neuausbildungen beschlossen:
Aufnahmewerber dürfen keine WDC/PTVÖ-Lizenz (weder als aktive/r Tänzer/in noch als WertungsrichterIn, TrainerIn, etc.) besitzen.
Gültigkeit ab sofort.
ELIASCH Wolfgang, WE / 01.07.2011
News: Sport / Regelwerk
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