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Wichtige Information

Aus gegebenem Anlass wird ausdrücklich daran erinnert, dass es Tänzern und Tänzerinnen, die eine Startberechtigung des ÖTSV besitzen.....

  • nicht gestattet ist, Unterricht gegen Honorar zu geben, wobei es unerheblich ist, ob der Unterricht im eigenen oder in einem anderen Klub stattfindet.
  • nicht gestattet ist, als "Trainer" oder Vortragender auf Veranstaltungsausschreibungen jeder Art aufzuscheinen. Dies hat insbesondere dann Gültigkeit, wenn die Ausbildung zum TanzSport-Trainer nicht absolviert wurde.
  • nicht gestattet ist, bei Turnieren zu starten, die von Organisationen veranstaltet werden, die nicht Mitglied der IDSF sind.
  • nicht gestattet ist, bei sog. Pro-Am Turnieren (oder Äh.), egal ob mit dem eigenen oder einem anderen Partner, teilzunehmen.
  • nur dann erlaubt ist Schau zu tanzen, wenn dies in Kenntnis und mit Genehmigung des eigenen Klubs gestattet ist.

 Zuwiderhandeln führt sofort zum endgültigen Verlust der Startberechtigung für den ÖTSV.

Da es in leider bereits Vorfälle gab, wird weiters nochmals in Erinnerung gebracht:
Ein Einsatz als Wertungsrichter bei Veranstaltungen außerhalb des ÖTSV bzw. außerhalb eines Mitgliedsverbandes der IDSF ist explizit vor der Veranstaltung beim Sportdirektor schriftlich (e-Mail) zu beantragen.

ELIASCH Wolfgang, WE / 05.10.2006
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