Wichtige Hinweis zur COVID-19 Schutzmaßnahmenverordnung, gültig ab 3.11.2020
Präambel: Die nachfolgenden Ausführungen dienen der Information und Unterstützung. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften (sowohl regional als auch bundesweit) obliegt dem jeweiligen Vereinsvorstand bzw. Organisator und nicht dem ÖTSV. Im Zweifel gilt ausschließlich die Formulierung der Verordnungen.
Trainingsbetrieb
Gem. der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung Nr. 463 vom 1.11.2020 (RIS) ist der Trainingsbetrieb nur für Spitzensportler gen. Bundessport-Förderungsgesetz BSFG 2017 §3 Ziffer 6 möglich.
Somit ist ein Training nur für Inhaber von aktuellen Startlizenzen möglich!
Sportlerinnen und Sportler ohne Startkarte dürfen die Trainingslokale nicht betreten.
Vorausetzung für den Trainingsbetrieb ist lt. Verordnung.
- Ein vom verantwortlichen Arzt ein dem Stand der Wissenschaft entsprechendes COVID-19-Präventionskonzept zur Minimierung des Infektionsrisikos
- Die laufende Kontrolle der Einhaltung dieses Konzeptes durch den verantwortlichen Arzt
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Vor erstmaliger Aufnahme des Trainings- und Wettkampfbetriebes ist durch einen molekularbiologischen Test oder einen Anti-Gen-Test nachzuweisen, dass die Sportler SARS-CoV-2 negativ sind.
Bei Bekanntwerden einer SARS-CoV-2-Infektion bei einem Sportler, Betreuer oder Trainer sind in den folgenden zehn Tagen nach Bekanntwerden der Infektion vor jedem Wettkampf alle Sportler, alle Betreuer und Trainer einer molekularbiologischen Testung auf das Vorliegen von SARS-CoV-2 zu unterziehen.
Das COVID-19-Präventionskonzept hat zumindest Folgendes zu beinhalten:
1. Schulung von Sportlern und Betreuern in Hygiene, Verpflichtung zum Führen von Aufzeichnungen zum Gesundheitszustand,
2. Verhaltensregeln von Sportlern, Betreuern und Trainern außerhalb der Trainings- und Wettkampfzeiten,
3. Gesundheitschecks vor jeder Trainingseinheit und jedem Wettkampf,
4. Vorgaben für Trainings- und Wettkampfinfrastruktur,
5. Hygiene- und Reinigungsplan für Infrastruktur und Material,
6. Nachvollziehbarkeit von Kontakten im Rahmen von Trainingseinheiten und Wettkämpfen,
7. Regelungen zum Verhalten beim Auftreten von COVID-19-Symptomen,
8. Bei Auswärtswettkämpfen Information der dort zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde, dass ein Erkrankungsfall an COVID-19 bei einem Sportler, Betreuer oder Trainer aufgetreten ist.
Dringende Handlungsempfehlung des ÖTSV:
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Unsere Verbandsärztin ist NICHT in der Lage, die vom Gesetzgeber geforderte Verantwortung für alle Vereine in Österreich übernehmen kann.
Es hat daher jeder Verein mit Leistungssportlern selbst dafür Sorge zu tragen, dass es einen verantwortlichen Arzt gibt. - Das COVID-19 Konzept muss Regelungen für alle o.a. Punkte 1-8 enthalten
- Alle Paare müssen einen negativen COVID-Test** haben (der vor der ersten Trainingsaufnahme gemacht wurde)
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Zur Minimierung des Risikos sind Trainingspläne zu erstellen:
- Maximal zwei Paare plus je ein Trainer oder Betreuer zur selben Zeit im selben Saal, vorausgesetzt der Saal hat mind. 200 m2, ansonsten nur ein Paar plus ein Trainer oder Betreuer!
- Keine Gruppentrainings - ausgenommen Formationen der ersten und zweiten Bundesliga zum Zwecke des Formationstrainings.
- Keine Hobbygruppen
- Nur Leistungssportlern (Paare mit Startkarten) ist der Zutritt zu den Trainingsstätten gestattet.
- Keine gesellschaftlichen Veranstaltungen (z.B. Klubabend)
- Bitte beachten Sie, dass zwischen 20:00 und 6:00 eine allgemeine Ausgangsbeschränkung besteht. Spitzensporttraining ist hierbei nicht als Ausnahme angeführt!
Wettkampfbetrieb
Auch in der aktuellen Verordnung (letzte relevante Änderung Nr. 463 per 3.11.2020) gibt es im §14 "Sportveranstaltungen im Spitzensport" (bisher §10d) nachfolgende Definitionen für den Wettkampf.
Diese entsprechen weitgehend der vorhergehenden Verordnung. Unterschiede haben wir angeführt.
- Der Paragraph gilt für Spitzen- und Leistungssportler - somit für alle Paare aller Altersklassen mit Startkarte
- Es werden nationale und internationale Wettkämpfe adressiert
- Bei Wettkämpfen in geschlossenen Räumen dürfen maximal 100 Sportlerinnen und Sportler (50 Paare) gleichzeitig anwesend sein
- Betreuer, Trainer und Personen, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind, zählen nicht zu diesen 100 Personen
- Neu: Es gibt nun aber keinen Hinweis darauf, dass bei zeitlicher Staffelung oder räumlicher Trennung auch mehrere Veranstaltungen am selben Tag und Veranstaltungsort stattfinden dürfen, es steht aber auch nicht, dass es nicht möglich ist.
- Neu: Publikum ist grundsätzlich nicht zugelassen.
- Neu: Ausgangsbeschränkung 20:00-6:00, daher bitte bei der Zeitplanung berücksichtigen.
Handlungsempfehlung des ÖTSV für Wettkämpfe:
- Nehmen Sie die strikte Trennung der Gruppen Sportler, Betreuer, Funktionäre vor
- Begrenzen Sie die Anzahl der Personen, die als Betreuer den Kontakt mit den Paaren unbedingt haben müssen (z.B. bei Schülerpaaren) auf ein Minimumn
- Sorgen Sie für ausreichend große Garderoben, je größer der Raum desto besser (z.B. zweite Sporthalle, oder eigener, möglichst abgetrennter Hallenabschnitt, etc.)
- Regeln Sie die Zu- und Abgänge zur Tanzfläche (Einbahnsystem)
- Sorgen Sie für einen ausreichend großen Aufenthaltsbereich der Paare zwischen den Tänzen, Heats und Runden. Der Abstand zwischen den Paaren muss immer gewährleistet sein.
- Beschränken Sie die Zahl der Paare, die gleichzeitig eintanzen dürfen. (Z. B. Einteilung in Gruppen, wie gerade und ungerade Startnummern, und/oder Eintanzmöglichkeit nur für bestimmte Startklassen)
- Runden mit 8 Paaren gleichzeitig auf der Fläche sind zu vermeiden. Führen Sie die Runde dann in 2 Heats durch oder Durchführung einer zusätzlichen Zwischenrunde, wenn ein 8er Finale durchgeführt werden müsste.
- Den Zeitplan generell mit genügend Pausen planen, damit es bei Ein- und Ausgängen zu keinen Ansammlungen kommt und damit ev. dazwischen Desinfektionen vorgenommen werden können.
**Hinweis:
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