Wahl zum/zur AktivensprecherIn
Wie bereits bekannt gegeben, finden im Herbst 2009 die Wahlen zur Aktivensprecherin bzw. zum Aktivensprecher statt. Details dazu sind dem PDF-Dokument zu entnehmen.
Tänzerinnen und Tänzer, die bei der Wahl zum Aktivensprecher kandidieren möchten, müssen ihre Kandidatur bis spätestens 30.10.2009 schriftlich (per Fax, per Mail mit eingescantem Dokument oder auf dem Postweg) beim Sportdirektor bekannt geben. Dabei sind der vollständige Name, Geburtsdatum, Adresse des Hauptwohnsitzes und Telefonnummer anzugeben. Zudem muss die Kandidatur mit einer Unterschrift bestätigt werden.
Folgende Voraussetzungen gelten für die Kandidatur:
- Mindestalter 18 Jahre zum festgelegten Stichtag
- Für die Ausübung des Amtes eines Aktivensprechers ist der Besitz einer gültigen Startvignette des ÖTSV notwendig. Sobald keine gültige Startvignette mehr vorhanden ist, bzw. die aktive Laufbahn beim ÖTSV beendet wurde (auch durch Übertritt zu den Professionals), verliert er das Amt und eine Neuwahl muss binnen 3 Monaten ausgeschrieben werden.
- A oder S Klasse
Die Wahl an sich wird dann ab 30.11. 2009 stattfinden.
Die Aktivensprecherin/der Aktivensprecher bildet das Bindeglied zwischen dem Präsidium des ÖTSV und den aktiven Tänzerinnen und Tänzern. Er/Sie soll die Interessen der Paare vertreten und sich mit Anregungen, Wünschen, Ideen und Problemen der Aktiven direkt an das Präsidium (v.a. an den Sportdirektor) wenden, um gemeinsam möglichst schell Lösungen zu finden.
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