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Update: Informationen zur COVID-19-Verordnung vom 21.9.2020

Wie versprochen hat das Präsidium des ÖTSV versucht, eine Klärung zur aktuellen Verordnung zu erlangen.
Dieses Vorhaben gestaltete sich sehr schwierig, da auch das Sportministerium formaljuristich nur auf die Verordnungen des Gesundheitsministerums verweisen kann. Nur diese haben Gültigkeit (aktuelle Verordnung vom 21.9.2020). Somit ist auch für das Präsidium des ÖTSV eine Auslegung des Gesetzes und Umlegung in die Praxis de facto unmöglich.
 
Mündliche, unverbindliche Aussagen des Sportministeriums lassen nachfolgene Interpretation zu. Dies stellt nur eine Empfehlung dar und es besteht kein rechtlicher Anspruch darauf!
 
Aufgrund der Definition (national wie international) besteht ein Formattionsteam aus 6-8 Paaren und somit würde die maximale Größe einer Trainingsgruppe von derzeit 10 Personen überschritten.
Formationsteams könnten jedoch als Mannschaft (mit Körperkontakt) angesehen werden und daher gemeinsam trainieren, da im Gesetz für Manschaftsportarten die maximale Größe mit der für den Sport vorgesehen "Spieleranzahl", nicht aber mit 10 Sportler*innen begrenzt ist.
 
Tanzpaare stellen jeweils eine aus 2 Personen bestehende Mannschaft dar und bilden als Paar eine Trainingsgruppe. Somit können auch mehrere Paare (jeweils auch mit Körperkontakt) gleichzeitig im Saal trainieren, da es zulässig ist, dass mehrere Trainingsgruppen (jeweils max. 10 Personen) im selben Saal trainieren dürfen, wenn ziwschen den Gruppen der Sicherheitsabstand von einem Meter eingehatten wird und es zu keiner Vermischung der Gruppen kommt. Diese Auslegung wurde von Sport Austria mit dem Gesundheitsministerium erarbeitet (Quelle).
 
Für Veranstaltungen müssen dann die aktiven Paare nicht zur maximalen Besucherzahl (Besucher mit zugewiesenen Sitzplätzen!) hinzugerechnet werden, wenn eine STRIKTESTE Trennung zwischen teilnehmenden Paaren und Publikum, Trainern, Betreuern, ggf. Eltern gegeben ist. Der Veranstalter hat durch geeignete Maßnahmen (Trennung der Zugänge, Sicherheitspersonal, Absperrungen, ...) dafür zu sorgen, dass diese Trennung eingehalten werden kann. Auch Paare dürfen dann nicht in den Zuschauerbereich gelangen können!
 
Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass diese Informationen keinerlei Rechtsverbindlichkeit haben! 
 
Informationsquellen:


Bundesregierung:
Lockerunsgverordung vom 21.9.2020: Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
Lockerungsverordnung als PDF (RIS)

Sport Austria/Bundes-Sportorganisation: 
Informationen zum Corona-Virus
FAQ (werden laufend aktualisiert)

Bundesministerium für Sport:
FAQ

Bundesministerium für Gesundheit:
FAQ

THALLINGER Gerald, GT / 24.09.2020
News: ÖTSV allgemein
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