Turnierausschreibung Angabe COVID-19 Beauftrage(r)
Da davon auszugehen ist, dass die ab 1. August gültige Zahl von 200 Personen (inkl. TänzerInnen und ZuschauerInnen) bei jedem Turnier erreicht werden wird, muss jeder Veranstalter/Organisator ein COVID-19-Präventivkonzept ausarbeiten. Dazu ist auch ein/e COVID-19 Beauftragte(r) zu bestellen.
Ab sofort ist im Feld Anmerkungen bei jeder Turnierausschreibung der/die COVID-19 Beauftragte mit Telefonnummer anzugeben!
STEINERBERGER Peter, PS / 24.07.2020
News: Sport / Regelwerk
News: Sport / Regelwerk