Stimmzettel zur Aktivensprecherwahl
Für die Wahl ist der vorgesehene Stimmzettel zu verwenden. Jeder Tänzer bzw. jede Tänzerin kann nur einmal seine/ihre Stimme abgeben.
Alle Tänzerinnen und Tänzer der Altersklassen Jugend, Allgemeine Klasse und Senioren unabhängig von der Startklasse, die zum festgelegten Stichtag (25.10.2014 )eine Startvignette gelöst haben, sind stimmberechtigt.
Verfahrensweise:
1. Jeder Tänzer bzw. jede Tänzerin steckt den ausgefüllten Wahlschein in ein weißes Kuvert, das keinerlei Beschriftung oder Aufdruck enthält (bitte verschließen). Die Wahl ist dann gültig, wenn genau ein Kandidat/eine Kandidatin angekreuzt wurde.
2. Dieses Kuvert stecken Sie in ein zweites Kuvert, das als Absenderangabe den Namen des Wählers/der Wählerin mit Adresse, sowie die Kurzbezeichnung des Vereins enthalten muss. (Anhand dieser Angaben wird vom Sportdirektor die Wahlberechtigung überprüft. Das verschlossene Kuvert (siehe 1.) wird anschließend entnommen und ungeöffnet in den Wahlbehälter gegeben.)
3. Das Kuvert gemäß Ziffer 2 dann per Post an den Sportdirektor (ausreichend frankieren) senden. Vereine bzw. Paare können die Kuverts gemäß Ziffer 2 in einen Sammelumschlag an den Sportdirektor senden.
Die Kuverts (gemäß Ziffer 2 bzw. Ziffer 3) müssen bis zum 19.11.2014 beim Sportdirektor eingelangt sein. Die Auszählung der Stimmen erfolgt in der Präsidiumssitzung am 23.11.2014.
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