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Startberechtigung bei Staatsmeisterschaften

Das erweiterte Präsidium des ÖTSV hat für den Start bei einer Staatsmeisterschaft (S-Klasse) folgende Regelungen beschlossen:

Als Startberechtigung für die ÖSTM Standard und Latein gilt (ausgenommen Formation):

Jedes Paar muss innerhalb der letzten 360 Tage vor der jeweiligen STM zumindest zwei (Landes)meisterschaften in der betreffenden Einzeldisziplin tanzen.

 

Als Startberechtigung für die österr. Kombi-STM gilt:

Jedes Paar muss innerhalb der letzten 360 Tage vor der Kombi-STM zumindest eine STM oder (Landes)meisterschaft in Standard und eine in Latein oder zwei Kombinations-Landesmeisterschaften tanzen.
 

Diese Kriterien gelten auch für Aufsteiger in die S-Klasse bei der jeweiligen STM.
 

Paare, die diese Kriterien nicht erfüllen, sind vom Start bei der STM (S-Klasse) ausgeschlossen.

STEINERBERGER Peter, PS / 13.09.2016
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