Start im Ausland
Alle Paare des ÖTSV werden auf den §16 Punkt 2. hingewiesen:
Im 2. Absatz heißt es:
Österreichische Paare dürfen bei keinem anderen Turnier im In- und Ausland starten (auch nicht in der anderen Disziplin), wenn in Österreich die Meisterschaft bzw. Landesmeisterschaft in der eigenen Landesleitung oder die Österreichische Meister-schaft bzw. Staatsmeisterschaft in jener Disziplin und Klasse (Alters- und Startklasse) stattfindet, in der das Paar startberechtigt ist.
Ausgenommen sind lediglich internationale Einladungsturniere und internationale Meisterschaften, die vom ÖTSV besetzt werden.
Sollte dennoch ein österreichisches Paar an einem solchen Tag bei einem anderen Turnier starten, so werden diesem die eventuell dabei erzielten Aufstiegspunkte nicht anerkannt, und darüber hinaus kann der Sportdirektor eine dreimonatige Startruhe beginnend ab dem Tag des unerlaubten Starts über das Paar verhängen.
Diese Regelung gilt natürlich auch für die Staatsmeisterschaft/Österreichische Meisterschaft Kombination. D.h. Paare (egal, welcher Alterklasse), die gültige Vignetten für beide Disziplinen besitzen (also eine Standard und Latein Vignette für das Jahr 2010), dürfen am Tag der STM/ÖM Kombi (15.5.2010) bei keinem anderen Turnier im In- und Ausland an den Start gehen.
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