Servicestelle für Subventionen
Der Österreichische TanzSport-Verband erhält jährlich Subventionen aus den Mitteln der "Besonderen Bundes-Sportförderung" (ehemals Totomittel) von der Bundes-Sport-GmbH zuerkannt.
Diese Subventionen werden nach Vorgaben der Bundes-Sport-GmbH und dem Budgetbeschluss der ÖTSV-Präsidialsitzung im Februar jeden Jahres verwendet.
Die Subventionen werden von der BundessportGmbH jährlich neu für bestimmte Verwendungszwecke zugeteilt.
Allgemeines zu Rechnungen und Belegen
Rechnungen
Rechnungen müssen auf einen Klub, einen Landesverband oder den ÖTSV lauten, Privatrechnungen werden nicht angenommen.
Ausnahme: Bei athletenspezifischer Spitzensportförderungen dürfen die Rechnungen auch auf den Namen des jeweiligen Sportlers lauten.
Rechnungen sind im Original mit dem Nachweis der erfolgten Zahlung einzureichen.
Bitte beachten Sie:
- Rechnungen kleiner als € 40,-- werden nicht angenommen.
- bei Buchung über Internet-Banking ist ein Kontoauszug beizulegen
- bei Überweisung ist der Kontoauszug oder eine Durchführungsbestätigung der Bank beizulegen
- bei Zahlung mittels Bankomat ist der Kontoauszug beizulegen
- bei Zahlung mit Kreditkarte ist die Kreditkartenabrechnung und der Kontoauszug der Kreditkartenabbuchung beizulegen
- bar bezahlte Rechnungen müssen als solche eindeutig gekennzeichnet sein („bar bezahlt“ oder „dankend erhalten“, Zahlungsdatum, Unterschrift des Empfängers, Geschäftsstempel). Zusätzlich ist ein Kassabuchauszug des Klubs beizulegen.
- Grundsätzlich sind Barzahlungen jedoch nach Möglichkeit zu vermeiden.
Anmerkung des Verbandes: aus Gründen des Datenschutzes muss der Kontoauszug nur die für den ÖTSV relevanten Daten enthalten, Kontostände bzw. andere Bewegungen am Konto können mit Permanent-Marker unkenntlich gemacht werden, der Originalauszug muss als solcher erkennbar bleiben.
Letztempfängerlisten
Dürfen ausschließlich verwendet werden für die Verrechnung von Fahrtkosten auf Basis des Preises von öffentlichen Verkehrsmitteln (Bahnfahrt 2. Klasse lt. Tarifplan), bei Fahrten mit dem Auto gelten die gleichen Kosten wie bei Bahnfahrten. Die Höhe der Gebühren finden Sie unter: ÖTSV-Gebührenliste
Nicht über die Letztempfängerliste abgerechnet werden dürfen:
- Flugrechnungen: Bitte Original der bezahlten Flugrechnung mit Zahlungsnachweis, Original-Kontoauszug, Kopie der Kreditkartenabrechnung, Teilnehmerlisten falls nicht alle Personen in der Flugrechnung angeführt sind beilegen
- Hotelrechnungen: Bitte Original der bezahlten Hotelrechnung mit Zahlungsnachweis beilegen, eine Teilnehmerliste ist erforderlich, wenn die Namen der nächtigenden Personen nicht ausdrücklich auf der Hotelrechnung aufscheine
- Honorare: Bitte Honorarbestätigungs-Formulare aus dem Downloadbereich dieser Homepage verwenden
Verrechnungszeitraum
Verrechnungszeitraum für die Besonderen Bundes-Sportförderungsmittel auf das jeweils laufende Kalenderjahr und die letzten drei Monaten des Jahres davor festgelegt.
Abrechnungszeitraum des ÖTSV
Die Belege für die Spitzensportförderungen sind bis spätestens 3 Wochen nach der Veranstaltung an die Servicestelle für Subventionen zu senden.
Anträge, die später einlangen oder bis zu diesem Zeitpunkt unvollständig oder fehlerhaft sind, können ausnahmslos nicht mehr entgegengenommen werden. In diesem Fall verfällt die Subvention ersatzlos.
Für darüber hinausgehende Auskünfte und Informationen stehen wir gerne zur Verfügung:
Servicestelle für Subventionen
Michael Gmoser
Flurgasse 14a
2111 Tresdorf
Mobil: +43 (676) 31 04 715
e-Mail: finanzen@tanzsportverband.at
Stand: Juni 2024