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Reminder: Turniere außerhalb ÖTSV/WDSF

Unter Bezugnahme auf §9/3. der Turnierordnung des ÖTSV weisen wir daher darauf hin, dass die Teilnahme an Turnieren außerhalb des ÖTSV bzw. der WDSF und seinen Mitgliedsverbänden, grundsätzlich nicht möglich ist.

Teilnahme von Athlet:innen im Inland:
Ein Start bei Turnieren im Inland, welche nicht vom ÖTSV oder einem ÖTSV-Mitglied, mit dem keine Kooperation besteht, veranstaltet werden, ist grundsätzlich nicht möglich.

Teilnahme von Athlet:innen im Ausland:
Ein Start bei Turnieren im Ausland, welche nicht von einem WDSF-Mitgliedsverband veranstaltet werden, ist grundsätzlich nicht möglich. Auf rechtzeitigen Antrag an das Präsidium (via eMail an den Sportdirektor) kann eine Auslandsstartgenehmigung erteilt werden. Auf diese Genehmigung besteht kein Anspruch. Ebenso wird jegliche Schadenersatzforderung bei Ablehnung der Genehmigung ausgeschlossen. Grundsätzlich werden keine Auslandsstartgenehmigungen für jegliche Form von Meisterschaften/Titelturnieren/Championships erteilt.

Teilnahme von ÖTSV-Funktionär:innen
Ein Einsatz von Funktionär:innen, die eine ÖTSV Lizenz besitzen (egal ob ruhend oder nicht ruhend) können bei Turnieren, die von Organisationen außerhalb des ÖSTV oder eines WDSF-Mitgliedsverbandes durchgeführt werden, mit denen keine Kooperation besteht, ist nicht möglich. Für einen Einsatz bei kooperierenden Organisationen ist ein rechtzeitiger Antrag an den ÖTSV-Sportdirektor (eMail) erforderlich. Auf die Genehmigung des Antrags besteht kein Anspruch. Ebenso wird jegliche Schadenersatzforderung bei Ablehnung des Antrags ausgeschlossen.

 

Verstösse können mit Sperren geahndet werden!

25.08.2023
News: Sport / Regelwerk
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