Regionale Corona Regelungen beachten
Das Präsidium des ÖTSV weißt darauf hin, dass es bzgl. Trainingsberiebes und natürlich auch bei eventuellen Turnieren zu regional unterschiedlichen Corona-Regeln kommen kann. Jeder Tanzsportverein bzw. jeder Organisator hat sich immer darüber zu informieren, welche Regelungen gültig sind.
In Oberösterreich gelten seit 7.7.2020 neue Regelungen bzgl Sportausübung:
§ 1 Beschränkungen für das Betreten bestimmter Orte
[...]
3) Die Verpflichtung zum Tragen einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden mechanischen Schutzvorrichtung nach Abs. 1 gilt nicht
1. während des Aufenthalts auf einem zugewiesenen Sitzplatz oder einem zugewiesenen sonstigen Platz (zB Liege, Trainingsgerät, Trainings- oder Probenplatz, Schulbank),
2. im Rahmen einer sonstigen Sportausübung und den damit notwendig verbundenen Maßnahmen zur Körperpflege,
wenn und solange gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter gewährleistet ist.
Das bedeutet, dass beim Training bzw. bei der Sportausübung (also auch bei ev. Turnieren) in Oberösterreich, sofern die Partner nicht im gemeinsamen Haushalt wohnen, ein Mund-Nasenschutz getragen werden muss!
Wie lange diese Regelung gilt oder ob in anderen Bundesländern ähnlihe Regelungen kommen, ist uns nicht bekannt.
Downloads:
- Landesgesetzblatt OÖ 271.54 KB
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