ÖTSV Karte für Wertungsrichter/Turnierleiter
Ab 1.1.2018 gibt es für alle WertungsrichterInnen und TurnierleiterInnen keine Vignetten mehr. Es werden ÖTSV-Karten versendet, die die alten blauen Bücher für Funktionäre ersetzen. Damit diese ÖTSV-Karten erstellt werden können, ist es notwendig, dass jeder Funktionär über das "Aktivenportal" ein geeignetes Foto hochlädt. Ein Ausweis kann erst verschickt werden, wenn ein Foto hochgeladen wurde!
Einen Zugang zum Aktivenportal erhalten Sie durch folgende Vorgehensweise:
1) Klicken Sie auf der Homepage des ÖTSV auf den Menüpunkt "Aktivenportal" (rechts oben in der Rot-Weiß-Roten Fahne).
2) Geben Sie unter dem Punkt "Passwort vergessen?" Ihren Nachnamen und die ersten beiden Buchstaben Ihres Vornamens (alles in Kleinbuchstaben) ein.
Sie sollten dann auf Ihre Mailadresse ein Passwort für den Zugang zum Aktivenportal erhalten. (Sollte das nicht funktioniert haben, so fügen Sie nach den beiden Buchstaben des Vornamens noch eine 1 an.)
3) Im Bereich persönl. Daten kann dann ein Foto für den ÖTSV Ausweis hochgeladen werden.
Diese ÖTSV-Karte bestätigt, dass die Funktionärsgrundausbildung in der aufgedruckten Form absolviert wurde. Ob eine Berechtigung ruht oder nicht, kann aus der ÖTSV-Karte nicht abgeleitet werden. Der Status der einzelnen Berechtigungen kann von jedem einzelnen Funktionär mit seinen eigenen Zugangsdaten oder vom Klubvertreter über den Menüpunkt "(Start)Berechtigungen" abgefragt werden und ist auch auf der Homepage des ÖTSV sichtbar. Über den Menüpunkt "(Start)Berechtigungen" kann auch ein Ausdruck der Berechtigung erstellt werden. Der Ausdruck kann natürlich jederzeit neuerlich erfolgen, besonders nach einer Schulung, die eine ruhende Berechtigung aufgehoben hat.
IDie Geschäftsstelle des ÖTSV wird im Laufe des Jahres 2018 allen Funktionären eine ÖTSV-Karte zusenden. Bis dahin behalten die bisherigen gedruckten Funktionärsbücher ihre Gültigkeit an Stelle der ÖTSV-Karte.
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