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Neue Regelung mit AKM für Trainingsbetrieb

Die seit einigen Jahhren bestehende Pauschalvereinbarung betreffend des Trainingsbetriebes aller ÖTSV-Mitgliedsvereine wurde seitens der AKM auf ein neues Modell umgestellt. Für 2014 gilt noch eine Übergangsregelung, ab 1.1.2015 wenden sich alle Vereine, die Mitglied bei einem Dachverband (ASKÖ, ASVÖ, Union) sind, an den Dachverband, die Vereine ohne Mitgliedschaft bei einem Dachverband an den ÖTSV.

Alle Detailinformationen finden Sie im unten angehängten Dokument.

Downloads:

ELIASCH Wolfgang, WE / 01.05.2014
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