Neue Information des Ministeriums zum Trainingsbetrieb
Nachdem es in den letzten Wochen immer wieder Unklarheiten bezgl. des Trainingsbetriebes gegeben hat, hat sich das Präsidium des ÖTSV um eine Klärung beim Ministerium bemüht. Die Diskussion drehte sich um den Begriff Leistungs- bzw. Spitzensport.
Dem Präsidium des ÖTSV ist es nun nach intensiven Bemühungen gelungen eine eindeutige Aussage zu erhalten:
- Alle lizensierten Paare können trainieren, die beim ÖTSV registriert sind.
- Vorraussetzung ist ein Präventionskonzept im Verein welches der gültigen Verordnung BGLII/58/2021 entspricht, somit sin dTestungen alle 7 Tage verpflichtend.
04.03.2021
News: Sport / Regelwerk
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