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Nachnennungen

Aufgrund der steigenden Zahl an Nachnennungen muss darauf hingewiesen werden, dass Nachnennungen vom Veranstalter/Turnierleiter nicht zugelassen werden müssen. Bei Österreichischen Meisterschaften und Staatsmeisterschaften gibt es generell keine Möglichkeit der Nachnennung. Hier muss die Nennungsfrist von 10 Tagen ausnahmslos eingehalten werden. Es ist völlig unverständlich, dass eine rechtzeitige Meldung nicht möglich sein soll. Das Antreten bei einem Turnier bedarf in der Regel einer Vorbereitung, sodass eine kurzfristige Nennung völlig unverständlich ist. Auch eine "taktische" Nachnennung aufgrund der veröffentlichen Startern ist völlig sinnlos, wenn dies mehrere Paare machen, zudem ist eine Annahme einer Nachnennung nicht zwingend nötig.

Alle Paare erwarten sich einen möglichst genauen Zeitplan. Für die Veranstalter ist aber die Erstellung eines Zeitplanes äußerst schwierig, wenn in den 10 Tagen vor dem Turniertag noch laufend Nennungen nachgereicht werden. Es wird jetzt eine Statistik erstellt, welche Vereine gehäuft Nachnennungen vornehmen.

STEINERBERGER Peter, PS / 02.05.2022
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