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Kurzfristige Turnierabmeldungen

Es wird darauf hingewiesen, dass grundsätzlich nach erfolgter Nennung bei einem Turnier Startpflicht besteht!

Im Krankheits- oder Verletzungsfall ist natürlich eine Abmeldung möglich, aber gerade die in letzter Zeit vor allem bei den Seniorenklassen geübte Praxis, sich in 2 Altersklassen anzumelden, beim Turnier eine Klasse zu tanzen und sich dann je nach Resultat oder Konkurrenz in der zweiten Klasse kurzfristig abzumelden, wird als unsportliches Verhalten gesehen. Die Turnierleiter sind angewiesen, solche Vorfälle zu melden. Laut Turnierordnung ist es möglich, unsportliches Verhalten mit einer Startsperre für eine bestimmte Zeit zu ahnden.

STEINERBERGER Peter, PS / 16.01.2017
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