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Informationen von Sport Austria

www.sportaustria.at veröffentlicht laufend Informationen zur jeweils aktuellen Situation in Zusammenhang mit COVID-19.

In den FAQ fidet sich heute der Hinweis, wie im Verein bei einem Verdachtsfall von COVID-19 vorzugehen ist:

  1. Der Verein informiert die örtlich zuständige Gesundheitsbehörde (BH, Magistrat, Amtsarzt/Amtsärztin).
  2. Weitere Schritte werden von den örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden/Amtsarzt/Amtsärztin verfügt. Testungen und ähnliche Maßnahmen erfolgen auf Anweisung der Gesundheitsbehörden. Der Verein hat die Umsetzung der Maßnahmen zu unterstützen.
  3. Dokumentation durch den Verein, welche Personen Kontakt zur betroffenen Person hatten sowie Art des Kontaktes (z. B. mit Hilfe von Teilnehmerlisten).
  4. Sollte ein Erkrankungsfall bestätigt werden, erfolgen weitere Maßnahmen (z.B. Desinfektion der Sportstätte) entsprechend den Anweisungen der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde.

Um im Anlassfall entsprechend geordnet vorgehen zu können, müssen die Kontaktdaten aller TeilnehmerInnen bzw. der Erziehungsberechtigen zur Verfügung stehen und die Teilnahme an Trainingseinheiten oder anderen Sportveranstaltungen dokumentiert werden (z.B. durch Teilnehmerlisten).

Wichtige Links:

Alle FAQs

Handlungsempfehlung des ÖTSV

Handlungsempfehlungen der Sportverbände

 

THALLINGER Gerald, GT / 10.06.2020
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