Information Sport Austria zur COVID-Verordnung gültig ab 8.2.21
Sport Austria informiert über die Auswirkungen auf den Sportbetrieb (Abstand, Maskenpflicht)
Die mit 8.2. 00 Uhr in Kraft tretende neue Verordnung bringt für den Sport kaum Änderungen mit sich.
Folgende Punkte haben im weiteren Sinne Auswirkungen:
• auf Sportstätten müssen nun 20 m2 pro Person zur Verfügung stehen
• auf Sportstätten muss nun eine FFP2-Masken getragen werden (ausgenommen tatsächliche Sportausübung)
Die aktuelle Verordnung sieht unter § 13 Abs 3 Z 10 wieder eine Ausnahme für Zusammenkünfte von max. vier Personen aus max. zwei Haushalten zzgl. max. sechs minderjähriger Kinder oder Minderjähriger vor. Leider besagen die mitgelieferten rechtlichen Begründungen sowie die Auskunft des Krisenstabs des Gesundheitsministeriums, dass dies nicht auf Gruppenkurse umlegbar ist. Kleingruppentrainings sind somit weiterhin nicht möglich.
Die ab 8.2. gültige Verordnung finden Sie hier:
07.02.2021
News: ÖTSV allgemein
News: ÖTSV allgemein