Information des Ministeriums zum Trainingsbetrieb
Folgende Mitteilung hat der ÖTSV vom Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport erhalten:
"Heute ist die Notmaßnahmenverordnung BGBL II/544/2020 in Kraft getreten sie finden die Verordnung im Anhang. Im Sinne der praktikablen Ausführung des Tanzsportes wollte ich Ihnen mitteilen, dass nun wieder die Regelung vom Sommer für Ihre Sportart heranzuziehen ist und die SportlerInnen unter dem § 3 Z 6 zu sehen sind und das Training unter § 9 bzw. § 14 möglich ist."
(Anm. der Redaktion: §3 bezieht sich auf das Bundessport-Förderungsgesetz)
2. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung (PDF)
Somit ist für alle Startkartenbesitzer ein Training im Rahmen eines Präventionskonzeptes entsprechend der gesetzlichen Vorgaben möglich. Gruppentrainings können keine stattfinden. Es ergeht das dringende Ersuchen an die Vereine, sich an die Präventionskonzepte zu halten. Es ist unbedingt zu vermeiden, dass es im Bereich des Tanzsports zu Clustern mit dem COVID-19 Virus kommt!
Das ÖTSV Präsidium ist an die Informationen und Vorgaben des Ministeriums gebunden. Wie sich in der Vergangenheit gezeigt hat, können sich diese täglich ändern. Auch die entsprechenden Verordnungen werden oft sehr kurzfristig veröffentlicht. Der ÖTSV gibt Änderungen immer zeitnah auf seiner Homepage bekannt. Dadurch sind entsprechende ältere Veröffentlichung eventuell nicht mehr oder nur zum Teil gültig.
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