Hinweis zum Vereinsgesetz v. 2002
Gemäß Vereinsgesetz 2002 ist ab dem 1. April 2006 von jedem Verein im Rechtsverkehr die ihm zugewiesene ZVR-Zahl verbindlich anzuführen und auch auf einer ggf. vorhandenen Vereinshomepage anzugeben. Die ZVR-Zahl scheint auf jedem Vereinsregisterauszug auf. Das Nichtführen der ZVR-Zahl im Rechtsverkehr nach Außen stellt eine Verwaltungsübertretung dar und kann somit von behördlicher Seite geahndet werden. Die ZVR-Zahl des Vereines kann bei der Vereinsbehörde erfragt oder durch Abfrage beim Zentralen Vereinsregister (ZVR) im Internet unter http://zvr.bmi.gv.at abgefragt werden. Quelle: ASKÖ, Herbert Brunda |
ELIASCH Wolfgang, WE / 08.04.2006
News: ÖTSV allgemein
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