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Genehmigung von Wertungsrichter*innen

Wertungsrichter*innen müssen vor dem Turnier beim Sportdirektor vom Veranstalter zur Genehmigung eingereicht werden. Dies gilt auch für Breitensportklassen. Dabei ist zu beachten, dass nicht zwei Wertungsrichter*innen vom selben Verein gleichzeitig zum Einsatz kommen.

Bei Notfällen (z.B. äußerst kurfristigen Wertungsrichterausfällen am Turniertag) sind die Turnierleiter zu informieren.

Es ist Vereinen nicht gestattet eigenmächtig für bestimmte Klassen bei ÖTSV-Turnieren (auch nicht bei Breitensportklassen) Wertungsrichter*nnen zu bestimmen.

STEINERBERGER Peter, PS / 18.09.2023
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