Gebührenordnung per 13.5.2010 geändert
Aufgrund aktueller Informationen seitens der BSO sowie geänderter gesetzlicher Grundlagen hat die Mitgliederversammlung des ÖTSV am 13.5.2010 eine neue Gebührenordnung beschlossen.
Die Eckpunkte:
- Vergütung ortsansässige(r) FunktionärIn:
26,40 EUR - Vergütung FunktionärIn bis 120 km Anreise (Wohnort-Turnierort):
26,40 EUR + Reisekosten Bahnfahrt 2. Klasse + 3 EUR Reisekostenausgleich - Vergütung FunktionärIn mit mehr als 120 km Anreise (Wohnort-Turnierort):
26,40 EUR + Reisekosten Bahnfahrt 2. Klasse + 3 EUR Reisekostenausgleich + Übernachtung (m. Frühstück) in mind. ***-Hotel
ELIASCH Wolfgang, WE / 15.05.2010
News: ÖTSV allgemein
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