Freiwilligenpauschale
Es wird hierbei je nach der ausgeübten Tätigkeit in ein "Kleines" und ein "Großes" Pauschale unterschieden. Tätigkeiten zB. als Vereinsfunktionär*In fallen hierbei unter das kleine Pauschale, Tätigkeiten als zB. Trainer*in, Instruktor*in, Übungsleiter*in unter das große Pauschale.
Ob die Beträge auch von der Sozialversicherung befreit sind ist derzeit noch in finaler Prüfung, man kann mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen (da kein Dienstverhältnis vorliegt).
Weitergehende Informationen finden Sie auf der Informationsplattform von Sport Austria. Ebenso steht eine Videoaufzeichung zu diesem Thema zur Verfügung.
Disclaimer: Der ÖTSV gibt hier Informationen nach bestem Wissen und Gewissen weiter, eine rechtlich bindende Sicht kann daraus nicht abgeleitet werden.
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