Erleichterungen für Turnierorganisatoren
Um den Vereinen die Organisation von Tanzturnieren zu erleichtern, wurde vom Präsidium einige Maßnahmen beschlossen:
Einführung eines Pilotprojektes:
Gültig bis: 31.12.2021
• Bei Bewertungsturnieren können auch nur 3 Wertungsrichter*Innen (nicht aus demselben Klub, keine Ehepaare) eingesetzt werden.
• Bei Landesmeisterschaften / Meisterschaften eines Bundeslandes (Schüler, Senioren) können auch nur 5 WertungsrichterInnen eingesetzt werden; wie bisher maximal 2 WertungsrichterInnen aus demselben Bundesland.
• Bei Staatsmeisterschaften werden 9 WertungsrichterInnen aus Österreich eingesetzt (maximal 2 aus demselben Bundesland)
• Ab sofort können bis zu 40,- € Startgeld pro Paar und Tag bei allen Alters- und Leistungsklassen und allen Turnierformen eingehoben werden, gegebenenfalls auch gestaffelt je Altersklasse.
WertungsrichterInnen bei Staasmeisterschaften:
Weiters wurde beschlossen, dass bei den Staatsmeisterschaften im Frühjahr 9 Wertungsrichter aus Österreich zum Einsatz kommen.
Kostenübernahme durch den ÖTSV:
Die Kosten für WertungsrichterInnen und TurnierleiterInnen werden bei den Staatsmeisterschaften und Österreichsichen Meisterschaften im Frühjahr vom ÖTSV übernommen.
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