Einhebung von Startgeld Änderungen
Das ÖTSV-Präsidium hat folgende Änderungen für die Einhebung von Startgeld bei Turnieren beschlossen (gültig ab 1.9.2015):
Startgeld kann unter folgenden Voraussetzungen eingehoben werden:
- Die Höhe des Startgelds beträgt maximal EUR 15,- je Paar und Tag bzw. EUR 50,- für Formationen (pro Team).
- Wenn bei einem Bewertungsturnier Startgeld eingehoben wird, dann muss es für alle zur Austragung gelangenden Klassen und von allen Paaren eingehoben werden. Ausnahmen sind für Breitensportklassen zulässig. Die Höhe des Startgeldes muss in der Ausschreibung angegeben werden. Ohne diese Angabe in der Ausschreibung ist die Einhebung von Startgeld unzulässig.
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Kein Startgeld darf eingehoben werden bei:
- Schüler/Junioren/Jugend: Österreichische Meisterschaften und sonstige Meisterschaften
- Allgemeine Klasse und Formation: Staatsmeisterschaften, Österreichische Meisterschaften
- Die Ausschreibung des Turniers muss gemäß TO mind. 3 1/2 Monate vor dem Veranstaltungsmonat beim Sportdirektor eingereicht werden (keine Ausnahmen!).
- Es müssen je Wertungsrichter-Panel 5 oder 7 WertungsrichterInnen eingesetzt werden, wobei aus dem selben Bundesland maximal 2 WR kommen dürfen. Es entscheidet die Klubzugehörigkeit des WR. Analog dürfen nicht mehr als 2 ausländische WR aus dem selben Land kommen.
- Die Größe jeder Tanzfläche muss mindestens 180m2, die kürzere Seite muss mindestens 12m messen. Bodenbeschaffenheit muss Parkettboden sein.
- Die Musikanlage muss die Einhaltung der lt. TO vorgegebenen Musikgeschwindigkeit ermöglichen (Geschwindigkeitsregelung).
- In der Veranstaltungshalle muss Rauchverbot herrschen.
- Der Zeitplan muss mind. 3 Tage vorher zur Verfügung gestellt werden. Geeignete Medien: e-Mail, Fax, Brief, Homepage (falls in Turnierausschreibung darauf hingewiesen wurde).
STEINERBERGER Peter, PS / 23.04.2015
News: Sport / Regelwerk
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