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Einführung Österreich-Cup 2025, geänderte Teilnahmebedingungen Österr. STM/ÖM

Der Sportausschuss des ÖTSV hat in seiner Sitzung am 9.11.2024 beschlossen, 2025 einen neuen Bewerb Österreich-Cup auszuschreiben.

UPDATE 18.11.2024: bitte beachten Sie auch folgenden Artikel zu diesem Thema https://www.tanzsportverband.at/viel_interesse_am_neuen_sterreich_cup_2025.html


Österreich-Cup

Organisator:innen von Landesmeisterschaften haben die Möglichkeit, sich bis 31.12.2024 beim ÖTSV-Sportdirektor darum zu bewerben, ihre jeweilige Landesmeisterschaft 2025 auf einen Österreich-Cup aufzuwerten.

Startberechtigt sind dabei alle beim ÖTSV registrierten Paare/Solotänzer:innen unabhängig von ihrer Nationalität. Der Start zählt als Pflichtstart und es werden die Basis-Aufstiegspunkte wie bei ÖM/STM für alle Teilnehmenden verdoppelt. Die Sieger der jeweils höchsten zustande gekommenen Leistungsklasse in der jeweiligen Altersklasse bzw. Altersgruppe werden als „Österreich-Cupsieger“ bezeichnet.

Die Vergabe der Landesmeistertitel erfolgt wie bisher gemäß der Regelung des jeweiligen Bundeslandes bzw. der jeweiligen Landes-Sportorganisation.

Folgende Österreich-Cupbewerbe sind im Jahr 2025 möglich:

Solo-Klassen: diese werden für den Österreich-Cup zusätzlich zum Termin der jeweiligen Landesmeisterschaft Allgemeine Klasse (Standard bzw. Latein) ausgeschrieben.

Wenn ein Turnier als Österreich-Cup veranstaltet wird, dann kommen 9 Wertungsrichter:innen aus Österreich zum Einsatz.

Teilnahmeberechtigt sind alle Paare mit aufrechter ÖTSV-Lizenz unabhängig von der Staatsbürgerschaft der Tänzer:innen.

ÄnderungenTeilnahmebedingungen für Österreichische Meisterschaften und Staatsmeisterschaften

Ab 2025 werden sämtliche Österreichische Meisterschaften und Staatsmeisterschaften geschlossen durchgeführt. Dies bedeutet, dass Paare, bei denen zumindest ein:e Partner:in die Österreichische Staatsbürgerschaft besitzt, startberechtigt sind. Diese Neuregelung erfolgt auf Basis einer von Sport Austria erstellten Expertenstudie für die Teilnahmeberechtigung an Staats-/Österreichischen Meisterschaften und Erlangung der Titel Staatsmeister:in bzw. Österreichische Meister:in.

Es wird hierbei gewährleistet sein, dass eine Vergabe des Titels „Österreichische:r Meister:in“ auch dann erfolgt, wenn in einer Startklasse nur ein Paar/eine Tänzer:in gemeldet ist. Die bereits bestehenden Regelungen in der Turnierordnung des ÖTSV für Klassen mit nur einer Nennung werden zur Anwendung kommen, sodass eine Startmöglichkeit sichergestellt wird.

THALLINGER Gerald, GT / 11.11.2024
News: Sport / Regelwerk
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