BSP-Formationen - ehemalige Startkarteninhaber
In Beantwortung entsprechender Anfragen weisen wir darauf hin, dass der Einsatz von Tänzern oder Tänzerinnen, die bereits eine Startkarte hatten, in einem BSP-Formationsteam grundsätzlich nicht möglich ist.
Äußerst restriktiv gehandhabte Ausnahmen in Einzelfällen und nur unter besonderen Umständen sind erst nach vorheriger Genehmigung durch das ÖTSV-Präsidium möglich. Zuwiderhandeln wird mit entsprechenden Sanktionen (Annullierung des Ergebnisses, Startverbot) geahndet.
Im Sinne der Wahrung der Sportlichkeit bei allen Wettkämpfen ersuchen wir um Beachtung dieser Bestimmungen.
Äußerst restriktiv gehandhabte Ausnahmen in Einzelfällen und nur unter besonderen Umständen sind erst nach vorheriger Genehmigung durch das ÖTSV-Präsidium möglich. Zuwiderhandeln wird mit entsprechenden Sanktionen (Annullierung des Ergebnisses, Startverbot) geahndet.
Im Sinne der Wahrung der Sportlichkeit bei allen Wettkämpfen ersuchen wir um Beachtung dieser Bestimmungen.
ELIASCH Wolfgang, WE / 09.03.2006
News: Sport / Regelwerk
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