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Bislang in 2020 ausgestellte Startberechtigungen gelten auch 2021

Das Präsidium des ÖTSV hat beschlossen, dass alle bis zum 30.9.2020 ausgestellten Startberechtigungen kostenfrei auch im Jahr 2021 gelten.

Auch wenn diese Maßnahme die Einnahmen des ÖTSV im Jahr 2021 deutlich schmälern wird, ist das Präsidium davon überzeugt, dass dies ein Beitrag und eine Anerkennung für alle Paare ist, die im Jahr 2020 so gut wie keine Turniere bislang tanzen konnten.

THALLINGER Gerald, GT / 03.10.2020
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