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Beantragung der Spendenbegünstigung ab sofort möglich

mit dem am 1.1.2024 in Kraft getretenen Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 haben die gemeinnützigen Sportvereine und -verbände die Möglichkeit der Erlangung eines spendenbegünstigten Status bekommen. Diese Beantragung ist ab sofort möglich.

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat zur Spendenbegünstigung sowohl einen Leitfaden als auch eine Checkliste herausgegeben.
 
Da Verbände/Vereine, die die Spendenbegünstigung erlangen wollen, über eine Steuernummer verfügen müssen, hat das BMF ein eigenes Formular (Formular Verf15a) geschaffen. Wird die Steuernummer nur für Zwecke der Spendenbegünstigung benötigt, kann das vereinfachte Formular (Formular Verf15a-Spend) verwendet werden. Dabei sind im Wesentlichen der Name und die Adresse des Verbandes/Vereins und die Daten der Obfrau/des Obmanns bekanntzugeben.
 
Sport Austria hat zum Thema Spendenbegünstigung mit Steuerrechtsexpert:innen umfangreiche FAQ aufbereitet und eine Informationsveranstaltung abgehalten.
 
All diese Informationen finden Sie auf www.sportaustria.at/spendenbeguenstigung
 

Disclaimer: Der ÖTSV gibt hier Informationen nach bestem Wissen und Gewissen weiter, eine rechtlich bindende Sicht kann daraus nicht abgeleitet werden.

THALLINGER Gerald, GT / 19.04.2024
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