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Basic only Tanz in der B-Klasse

Aus aktuellem Anlass wird in Erinnerung gerufen, dass das Pilotprojekt 1/2004: "Basic only-Tänze in der B-Klasse"  nur dann zur Anwendung kommen darf, wenn die Figurenkommission bei diesem Turnier anwesend ist.
Bei welchen Turnieren das Gremium zur Überprüfung der Schrittbegrenzung zum Einsatz kommt, wird, wie in der TO §11 Ziff. 6 beschrieben, vom Sportdirektor bzw. vom Schulungsreferenten bestimmt. Ein Organisator oder Turnierleiter eines Turnieres hat darauf keinen Einfluss.

STEINERBERGER Peter, PS / 29.09.2008
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