Ausschreibungen
Aus gegebenem Anlass wird daran erinnert, dass allen Funktionären eines Turniers (Turnierleiter, Beisitzer und Wertungsrichter) eine Kopie der vom Sportdirektor genehmigten Turnierausschreibung zu übermitteln ist. Auf dieser Kopie muss der Genehmigungsvermerk sichtbar sein - daher ist die Versendung per e-Mail nur dann möglich, webnn das Original eingescannt wurde. Das Versenden der Ausschreibung ohne Genehmigungsvermerk (z.B. als Word-Datei) ist nicht zulässig!
ELIASCH Wolfgang, WE / 23.11.2005
News: Sport / Regelwerk
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