Ausrichtung nationaler und internationaler Turniere
Für die Austragung von ÖTSV-Turnieren (ÖSTM, ÖM, LM, M oder BW Schüler/Junioren/Jugend, Formations-Bundesligaturnieren) können Subventionen lt. geltender Gebührenliste ausbezahlt werden.
Für die Veranstaltung internationaler Großsportereignisse werden jährlich nach Verfügbarkeit finanzieller Mittel individuelle Sonderbudgets zur Verfügung gestellt. Nähere Informationen darüber erhalten Sie ab Ende Februar jedes Jahres bei den Landesleitungen oder bei der Servicestelle für Subventionen.
Abgerechnet werden können alle mit der Veranstaltung zusammenhängenden Kosten, wie z.B. Fahrtkosten, Verpflegung, Saalmiete, Gemeindesteuern, usw.
Die BSO nennt hier einige Ausnahmen: Nicht anerkannt werden z.B. Rechnungen für Blumen, alkoholische Getränke, Pauschalrechnungen, Trinkgelder, u.ä.
Bitte beachten Sie, dass die Sätze lt. Gebührenliste nur für den Einsatz von inländischen Wertungsrichtern Geltung haben, für den Einsatz ausländischer Wertungsrichter gelten besondere Bestimmungen.
Für die Auszahlung der Subvention werden folgende Unterlagen benötigt:
- Ausschreibung
- Originalrechnungen mit Zahlungsnachweis (Vermerk „bar bezahlt“ / Überweisungsbeleg mit Original-Kontoauszug / Kreditkartenzahlung mit Kreditkartenabrechnung)
- und / oder Letztempfängerlisten
- ev. Teilnehmerlisten
Reisekosten für ausländische WR können NICHT für die Abrechnung der Besonderen Bundes-Sportförderungsmittel verwendet werden. Bitte führen Sie daher unbedingt getrennte Rechnungen und Letztempfänger-Listen!
Teilnehmer- und Letztempfängerlisten finden Sie im Download-Bereich dieser Homepage
Weitere Informationen erhalten Sie unter Allgemeines zu Rechnungen und Belegen.
Bitte senden Sie die Unterlagen innerhalb von vier Wochen an:
Michael Gmoser
Flurgasse 14a
2111 Tresdorf
Stand: Juni 2024