Auslandsstartgenehmigung: Erleichterung für neue Partnerschaften bzw. wiedereinsteigende Paare
Der Sportausschuss hat als Erleichterung für neue Partnerschaften bzw. wiedereinsteigende Paare bezüglich Auslandsstartgenehmigung folgenden Beschluss gefasst:
Auf Anfrage beim Sportdirektor wird eine Startberechtigung im Ausland sofort bei neuen Partnerschaften oder bei einem Wiedereinstieg (mindestens 18 Monate kein Turnier) unter der Voraussetzung erteilt, dass binnen 6 Monaten nach dem ersten Auslandsstart die Voraussetzungen nachgeholt werden.
Bei Nichtnachholen tritt der Verlust der Auslandsstartgenehmigung bis zur Erfüllung der Bedingungen ein, mindestens jedoch 3 Monate.
STEINERBERGER Peter, PS / 21.09.2024
News: ÖTSV allgemein
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