Außerordentliche Mitgliederversammlung des Weltverbandes WDSF
In der außerordentlichen Mitgliederversammlung wurden folgende Beschlüsse gefasst:
- Änderungen der Statuten zwecks Übertrag der rechtlichen Zuständigkeit für Sanktionen bei Dopingfällen von WDSF zum CAS ADD - Court of Arbitration for Sport/Anti-Doping Division. Diese Änderung war nötig, da die Dopingkontrollen seitens WDSF an die International Testing Agency (ITA) ausgelagert wurden.
- Streichung von Rule "C.1" aus den WDSF Competiton Rules, da diese widersprüchlich zu einem beim letzten AGM beschlossenen Beschluss in Rule "X" stehen.
- Streichung der existieren "Breakdance Rules" aus den WDSF Competition Rules, da diese im zuge der olympischen Aktivitäten für Breaking komplett erneuert wurden.
- Bestätigung des Beschlusses des WDSF Präsidiums, den existierenden Tanzsportverband von Estland auszuschließen (64 Ja, 34 Nein, 8 Enthaltungen). Vorgeworfen wurden dem Verband in erster Linie Aktivitäten, die nicht mit den WDSF Statuten konform gegangen sein sollen und somit nict im sporltichen Interesse der WDSF stünden.
- Bestätigung des Beschlusses des WDSF Präsidiums, den Tanzsportverband von Schottland (85 Ja, 16 Nein, 2 Enthaltungen) sowie von Wales (83 Ja, 14 Nein, 4 Enthaltungen) auszuschließen. Da das IOC vorsieht, dass UK nicht getrennt in England, Schottland Wales (und Nordirland, nicht bei WDSF vertreten) antreten darf, soll dies im Zuge der olympischen Breaking Aktivitäten geregelt werden. Verhandlungen im Vorfeld zu einem gemeinsamen Verband konnten nicht erfolgreich zu Ende geführt werden.
- Änderung der Voraussetzungen, um dem WDSF Diciplinary Council vorzustehen. "Swiss Lawyer" nicht mehr erforderlich, öffnet breitere Möglichkeiten für eine Kandidatur.
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