Anmerkungen zur aktuellen COVID-19 Verordnung (23.10.2020)
Wettkampfbetrieb
In der Verordnung (letzte relevante Änderung Nr. 455 per 25.10.2020) gibt es im §10d "Sportveranstaltungen im Spitzensport" nunmehr nachfolgende Definitionen für den Wettkampf.
- Der Paragraph gilt für Spitzen- und Leistungssportler - somit für alle Paare aller Altersklassen mit Startkarte
- Es werden nationale und internationale Wettkämpfe adressiert
- Es dürfen maximal 100 Sportlerinnen und Sportler (50 Paare) gleichzeitig in der Halle sein
- Betreuer, Trainer und Personen, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind, zählen nicht zu diesen 100 Personen
- Es dürfen - bei räumlicher Trennung oder zeitlicher Staffelung - auch mehrere Veranstaltungen am sleben tag und Veransatltungsort ("gleichzeitig" lt. Verordnungstext) stattfinden, wenn eine Durchmischung der einzelnen Veranstaltungen ausgeschlossen werden kann (§10/2a).
Hinsichtlich des Publikums gilt nach wie vor §10, jedoch nun mit folgenden Einschränkungen
- Ohne zugewiesene Plätze max. 6 Personen Indoor
- Mit zugewiesenen Plätzen max.1000 Personen Indoor. Achtung! Regionale EInschränkungen (z.B. NÖ) sind möglich!
- Ab 250 Personen ist die Bewilligung der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde nötig.
- Ein COVID-19 Präventionskonzept ist erforderlich und Voraussetzung
- Der Abstand von 1m ist einzuhalten. Kann dies nicht gewährleistet werden ist ein MNS zu tragen
- Das Betreten des Veranstaltungsortes ist nur mit MNS erlaubt
- Ausgabe von Speisen und Getränken erst ab einer Veransaltungsdauer von 3 Stunden zugelassen
Empfehlung des ÖTSV für Wettkämpfe:
- Nehmen Sie die strikte Trennung der Gruppen Sportler, Betreuer, Funktionäre und Besucher vor
- Begrenzen Sie die Anzahl der Personen, die als Betreuer den Kontakt mit den Paaren unbedingt haben müssen (z.B. bei Schülerpaaren) auf ein Minimumn
- Sorgen Sie für ausreichend große Garderoben, je größer der Raum desto besser (z.B. zweite Sporthalle, oder eigener, möglichst abgetrennter Hallenabschnitt, etc.)
- Regeln Sie die Zu- und Abgänge zur Tanzfläche (Einbahnsystem)
- Sorgen Sie für einen ausreichend großen Aufenthaltsbereich der Paare zwischen den Tänzen, Heats und Runden. Der Abstand zwischen den Paaren muss immer gewährleistet sein.
- Beschränken Sie die Zahl der Paare, die gleichzeitig eintanzen dürfen. (Z. B. Einteilung in Gruppen, wie gerade und ungerade Startnummern, und/oder Eintanzmöglichkeit nur für bestimmte Startklassen)
- Runden mit 8 Paaren gleichzeitig auf der Fläche sind zu vermeiden. Führen Sie die Runde dann in 2 Heats durch oder Durchführung einer zusätzlichen Zwischenrunde, wenn ein 8er Finale durchgeführt werden müsste.
- Den Zeitplan generell mit genügend Pausen planen, damit es bei Ein- und Ausgängen zu keinen Ansammlungen kommt und damit ev. dazwischen Desinfektionen vorgenommen werden können.
Trainingsbetrieb:
Beim Betreten der Sportstätte ist ein MNS zu tragen. Bei der Ausübung des Sports muss der Schutz nicht getragen werden.
Gemäß der aktuellen Verordnung dürfen Indoor nur 6 Personen in der selben Trainingsgruppe trainieren, wenn zwischen den Gruppen eine Durchmischung ausgeschlossen werden kann und der Abstand eingehalten wird.
Gem. Sportaustria ist hier aber der Spitzensport ausgenommen, sodass 100 Personen möglich wären, was für einen Traininsgbetrieb problematisch erscheint. (Siehe FAQ 23.10.2020 Gibt es eine Begrenzung von TeilnehmerInnen bei Gruppentrainings?)
Bitte treffen Sie daher gemäß der Gegebenheiten Ihres Trainingslokals hinsichtlich Größe, räumlicher Einteilung, Garderobensituation eine sinnvolle, möglichst risikominimierende Entscheidung. Berücksichtigen Sie dabei folgende Faktoren:
- eine Paar bildet eine Trainingsgruppe
- Paare halten Abstand
- Die Durchmischung (Garderobe!) ist zu vermeiden
- Eine Formation ist eine Mannschaft - gemeinsames Training möglich
Beachten Sie, dass jeder Klub ein Präventionskonzept für seine lokalen Gegebenheiten benötigt! Gerade in jüngster Vergangenheit wurden seitens der Behörde "Vereine" (bislang nicht im Tanzsport!) kontrolliert.
Die Letzverantwortung der Definition und der Einhaltung liegt beim jeweiligen Vereinsvorstand!
Wir wissen auch von Fällen, in welchen Vermieter von sich aus die Nutzung auf sechs Personen beschränken. Der ÖTSV hat hier keine Möglichkeit, zu intenvenieren. Versuchen Sie die Veröffentlichungen von Sportaustria.at anzuführen.
Quellen:
RIS: COVID-19-Verordnung
Sportaustria: Informationen zu Corona
Sportministerium: FAQ
Gesundheitsministerium: FAQ
Corona Ampel: Landkarte - Bundesweite Maßnahmen - Regionale Maßnahmen
News: ÖTSV allgemein