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Aktuelle Verordnungen für Sportbetrieb und Veranstaltungen per 14.9.2020

Mit der per 14.9.2020 gültigen 398. Verordnung des Gesetzgebers treten Maßnahmen in Kraft, welche auch Auswirkungen auf den TanzSport haben.

 

Wir weisen insbesondere darauf hin, dass nun beim Betreten von Sportstätten ein MNS wieder zu tragen ist.

Weiters gelten für Veranstaltungen nunmehr neue Grenzen hinsichtlich der Personenzahl und Sitzplätze.
Insbesondere sind Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze Indoor mit 50 Personen begrenzt!
In den Gesetzen wurde bislang nicht genau definiert, ob dabei Sportler zuzurechnen sind; gem. einschläger Auslegung in manchen Bundesländern werden Sportler jedoch zur Obergrenze hinzugerechnet.

Wir empfehlen daher allen Ausrichtern von TanzSport-Turnieren auch für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer jeweils zugewiesene Sitzplätze vorzusehen, die nur dann verlassen werden sollen, zum Aufwärmen und wenn der eigene Bewerb im Gange ist.

Konsolidierte Fassung der aktuellen Verordnung (14.9.2020, 398. Novelle)
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011162

398. Novelle (nur Änderungen des COVID-19 Lockerungsverordnung)
https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:bf5c5c4b-b292-4764-858f-604eac967322/398-verordnung-10-covid-19-lv-novelle.pdf

 

THALLINGER Gerald, GT / 14.09.2020
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