Aktuelle Verordnungen für Sportbetrieb und Veranstaltungen per 14.9.2020
Wir weisen insbesondere darauf hin, dass nun beim Betreten von Sportstätten ein MNS wieder zu tragen ist.
Weiters gelten für Veranstaltungen nunmehr neue Grenzen hinsichtlich der Personenzahl und Sitzplätze.
Insbesondere sind Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze Indoor mit 50 Personen begrenzt!
In den Gesetzen wurde bislang nicht genau definiert, ob dabei Sportler zuzurechnen sind; gem. einschläger Auslegung in manchen Bundesländern werden Sportler jedoch zur Obergrenze hinzugerechnet.
Wir empfehlen daher allen Ausrichtern von TanzSport-Turnieren auch für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer jeweils zugewiesene Sitzplätze vorzusehen, die nur dann verlassen werden sollen, zum Aufwärmen und wenn der eigene Bewerb im Gange ist.
Konsolidierte Fassung der aktuellen Verordnung (14.9.2020, 398. Novelle)
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011162
398. Novelle (nur Änderungen des COVID-19 Lockerungsverordnung)
https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:bf5c5c4b-b292-4764-858f-604eac967322/398-verordnung-10-covid-19-lv-novelle.pdf
News: ÖTSV allgemein