Aktuelle Anpassung der Gebührenordnung per 24.9.2025
Wir haben ausführlich über die notwendig gewordenen Änderungen berichtet, sehen sie hier den Artikel vom 1.8.2025.
Ersten Rückmeldungen aus der praktischen Erfahrung im Umgang mit den Auszahlungen ermöglichen es uns nun, Vereinfachungen und Verbesserungen in die Gebührenordnung einzuarbeiten.
Folgende Änderungen sind ab sofort in Kraft, für Turniere bis 19.10.2025 kann in eienr Übergangsregelung auch alternativ noch die bisherige Regelung angewandt werden.
(Die sofortige Anwendung ist empfohlen)
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Als "ortsansässig" gelten alle Funktionär:innen, deren Strecke Wohnort-Turnierort-Wohnort maximal 60km beträgt.
Dies ermöglicht für diese Personengruppe die Auszahlung des Freiwilligen-Pauschales in der vollen Höhe von EUR 30 zur Abgeltung des gesamten Aufwandes.
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Die Berechnung des KM-Geldes hat nun keine Betragssprünge an den KM-Grenzen mehr. Ebenso konnte die Anzahl der KM-Staffelungen/Sprünge reduziert werden, was zu einer Vereinfachung der Berechnung führt.
Das KM-Geld setzt sich nunmehr aus einem Sockelbetrag und einem von der Entfernung abhängigen Hinzurechnungsbetrag zusammen.
Die ersten 61 bis 150 KM werden mit 0,5 EUR je km abgegolten.
Von 151 KM bis 250 KM kommt zum Sockelbetrag von 75 EUR (ergibt sich 150 KM x 0,5 EUR) je zusätzlichem KM ein Betrag von 0,30 EUR hinzu.
Von 251 KM bis 350 KM beträgt der Sockelbetrag 105 EUR zuzüglich 0,25 EUR je zusätzlichem KM.
Von 351 KM bis 450 KM beträgt der Sockelbetrag 130 EUR zuzügl. 0,20 EUR je KM.
Ab 451 KM kommt zum Sockelbetrag von 130 EUR je KM der Betrag von 0,15 EUR hinzu.
Ein entsprechendes Spreadsheet mit automatischer Berechnung steht zur Verfügung. Zur Erleichterung der Berechnung auch ohne elektronische Hilfe ist eine Tabelle zum Ablesen des auszuzahlenden Betrages bereitgestellt.
Wie bisher bildet die gesamte Strecke Wohnort-Turnierort-Wohnort die Grundlage für die Berechnung.
Es sei hier nochmals ausdrücklich festgehalten, dass wir von gesetzlicher Seite gezwungen waren, das Verrechnungssystem heuer anzupassen. Unser Bestreben war und ist es, trotz grundlegend geänderter gesetzlicher Rahmenbedingungen, eine Abgeltung in zumindest der bis Ende 2024 bekannten Höhe zu ermöglichen. Gleichzeitig sollen auch die Kosten für die Organisierenden nicht in exorbitante Höhen steigen. Es wurde dabei darauf Rücksicht genommen nur solche Lösungen anzubieten, welche mit höchster Wahrschenlichkeit zu keinem steuer- oder sozialversicherungsrechtlichem Nachteil für die:den Empfangende:n führen. Dennoch sind bitte alle aufgerufen, die persönliche Situation zu überprüfen.
Wir stehen weiterhin gerne mit Hilfe und Rat zur Verfügung und freuen uns auf Ihre Rückmeldung.
Die Formulare zur Abrechnung finden Sie auch im Download-Bereich.
Downloads:
- 1-Ersatz tats. Fahrtkosten (Excel, n. rechn.)-Gültig ab 24.9.25 64.11 KB
- 1-Ersatz tats. Fahrtkosten (Excel, rechnend)-Gültig ab 24.09.25 64.75 KB
- 1-Ersatz tatsächlicher Fahrtkosten (PDF)-Gültig ab 24.9.25 141.11 KB
- 1-Kleines Freiwilligenpauschale 40.22 KB
- 1-KM-Geld-Berechnungstabelle (Excel, rechnend)-Gültig ab 24.9.25 27.41 KB
- 1-KM-Geld-Berechnungstabelle (PDF)-Gültig ab 24.9.25 128.9 KB
- 1-Pauschale Reiseaufwandsentschädigungen (PRAE) 41.18 KB
News: ÖTSV allgemein