Änderungen an den Anti-Doping-Bestimmungen ab 1.1.2010
Bitte beachten Sie die untenstehenden Dokumente genau!
Insbesondere wird auf die Änderung hinsichtlich der Medizinischen Ausnahmegenehmigungen (TUE) für verbotene Medikamente hingewiesen. Für Sportler, die keinem gemeldeten Testpool angehören, können Ausnahmegenehnigungen nur mehr im Zuge eines eingeleiteteten Dopingkontrollverfahrens gestellt werden!
Änderungen im Anti-Doping-Bundesgesetz ab 1.1.2010
Aufenthaltsinformationen für Kadersportler - ADAMS
Medizinische Ausnahmegenehmigungen
ELIASCH Wolfgang, WE / 27.12.2009
News: ÖTSV allgemein
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